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Unternehmen Rehaktiv Engelskirchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rehaktiv Engelskirchen GmbH

  1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen und durchgeführten Leistungen (Kurse, Training an oder mit Geräten, Gruppentraining, Prävention, Rehabilitationssport, TRENA u.a.) nach Maßgabe des zwischen der Rehaktiv Engelskirchen GmbH und dem Mitglied abgeschlossenen Vertrages zu den gültigen Öffnungszeiten. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserer Einrichtung und ggf. die Teilnahme an einem dazu gebuchten Kurs der Rehaktiv Engelskirchen GmbH. Vertragsbestandteil wird auch die in den Räumen der Rehaktiv Engelskirchen GmbH ausgehängte Hausordnung.

  1. Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Aufnahme in den angemeldeten Kurs wird durch die Rehaktiv Engelskirchen GmbH festgelegt und hängt von der Teilnehmerzahl, der Räumlichkeit und der Übungsleitung ab. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend durch die Rehaktiv Engelskirchen GmbH mitgeteilt.

  1. Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der monatlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig. Zur Kostenminderung wird ein Banklastschriftverfahren vereinbart, wobei das Mitglied eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilen wird. Das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Auslageersatz in Höhe von 7,50 € fällig. Bei Rücklastschriften wird ein Auslagenersatz von 15 € fällig. Kommt ein Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug wird der gesamte Restnutzbeitrag als Vertragsvergütung zur Zahlung fällig, bzw. wird in ein Inkassoverfahren überführt.

  1. Vertragsdauer – Kündigung

Die Mitgliedschaft Gesundheitstarife kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Die EMS Grundvertragsdauer und das AOK-Gesundheitskonto umfasst 12 Monate Vertragslaufzeit. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist für beide Parteien nur aus wichtigem Grund möglich. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zu Ultimo kündbar.

  1. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Ruhezeiten werden nur monatsweise bewilligt.

  1. Haftung für Schäden

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr der Teilnehmenden in den Räumen der Rehaktiv Engelskirchen GmbH; es wird keine Haftung für Verlust und Beschädigung übernommen. Die Rehaktiv Engelskirchen GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben und Körper des Mitglieds, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Rehaktiv Engelskirchen GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben und Körper des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

Trainierende haften für alle Sachschäden am Vermögen und Eigentum der Rehaktiv Engelskirchen GmbH, die durch oder während des Trainings verursacht werden. Für selbst verschuldete Unfälle des Mitglieds haftet die Rehaktiv Engelskirchen GmbH nicht.

  1. Rücktritt des Unternehmens von Kursen

Die Rehaktiv Engelskirchen GmbH ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:

  • Für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen (mindestens 6 Personen);
  • Der Kurs aus nicht von der Rehaktiv Engelskirchen GmbH zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.
  1. Form und Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied gegenüber der Rehaktiv Engelskirchen GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  1. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Stand: 29.07.2022


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