Das Betriebliche Gesundheitsmanagement und Maßnahmen zur Gesunderhaltung können direkt von von Mitarbeitern und Krankenkassen oder indirekt als Sachkostenzuschuss und Betriebsausgabe gefördert werden.
Förderungen
Möglichkeiten der Finanzierung
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann auf die verschiedensten Arten gefördert werden. Aufgrund unser Qualifikationen und unserer Expertise erhalten Sie mit uns die Möglichkeit Ihr persönliches BGM durch die Krankenkassen und den Staat fördern zu lassen. Kontaktieren Sie uns!
Förderungen durch:
Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer den Mitgliedsbeitrag (Barlohnzuwendung)
Kostenbeteiligung durch Mitarbeiter (z.B. Entgeldumwandlung)
Einkommensteuergesetz §3 Nr.34: max. 500 € pro Mitarbeiter und Jahr (anerkannte Betriebsausgabe)
Einkommenssteuergesetz §8 Nr.2: 44 € pro Monat und Mitarbeiter (Sachbezug)
Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen (bis 80% der Kosten möglich)
Kombination der Modelle möglich
Sie möchten ein persönliches Beratungsgespräch oder gleich Termine vereinbaren? Kommen Sie vorbei oder rufen uns an – wir freuen uns auf Sie.
Ihr Rehaktiv-Team
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